Zahnersatz-Festzuschuss
Gesundheit · Zähne
Bei medizinisch notwendigem Zahnersatz (Krone, Brücke, Prothese) zahlt deine Krankenkasse einen befundbezogenen Festzuschuss: 60 % der Regelversorgung, mit lückenlos geführtem Bonusheft 70 % (5 Jahre) bzw. 75 % (10 Jahre). Im Härtefall trägt die Kasse 100 % der Regelversorgung: wenn du Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder BAföG beziehst, im Heim auf Kosten der Sozialhilfe wohnst — oder wenn deine monatlichen Bruttoeinnahmen 1.582 € nicht übersteigen (2026; mit einem Angehörigen im Haushalt 2.175,25 €, mit zwei 2.570,75 €). Wichtig und ehrlich: Der Zuschuss bemisst sich an der Regelversorgung; wählst du höherwertigen Zahnersatz, trägst du die Mehrkosten selbst.
Rechtsgrundlage
§ 55 SGB V
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Stand: 2026-06-26
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