Familienwohnen — Förderdarlehen für Familien mit Kindern (Sachsen)
Wohnen · Eigentum
Sachsen unterstützt Familien mit Kindern beim Erwerb von Wohneigentum samt der damit zusammenhängenden Sanierung, beim Bau und Ersterwerb, beim Umbau von Nichtwohnraum zu Wohnraum und bei gemeinschaftlichen Bau- und Wohnprojekten. Baugemeinschaften können zusätzlich den Grundstückserwerb zwischenfinanzieren. Für die Schaffung von Wohneigentum gibt es bis zu 80.000 € pro Haushalt, mit einem möglichen Zuschlag von bis zu 10.000 € für Familienangehörige mit Mobilitätseinschränkungen. Der Förderzinssatz liegt in den ersten 25 Jahren zwischen 0,1 % und 2,65 % im Jahr (Stand August 2026) — wo genau, hängt von der Zahl der Kinder und davon ab, ob der Haushalt zu den einkommensschwachen zählt. Die Laufzeit beträgt 25 Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren, der Tilgungssatz rund 4,35 %. Kommt während der Laufzeit ein Kind dazu, kann der Förderzins für die Zukunft sinken. Im Haushalt muss mindestens ein Kind leben, das bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat — oder ein Kind über 18 mit Behinderung, für das Kindergeld bezogen wird. Die Summe des zu versteuernden Einkommens des Haushalts darf 60.000 € bei Alleinstehenden und 100.000 € bei Ehegatten und Lebenspartnerschaften nicht übersteigen, jeweils zuzüglich 10.000 € je Kind, für das Kindergeld bezogen wird und das im Haushalt wohnt; maßgeblich ist das durchschnittliche Einkommen der beiden vorletzten Jahre. Außerdem darf das frei verfügbare Vermögen der Familie zur Finanzierung nicht ausreichen, 10 % der Gesamtkosten müssen aus Eigenmitteln kommen, und das Gebäude muss mindestens die Energieeffizienzklasse E haben oder im Rahmen des Vorhabens erreichen. Selbst nutzen sollst du 25 Jahre lang. Sachsen denkt das Programm ausdrücklich als Ergänzung zum Bund: Die Förderung soll mit einem KfW-Wohnraumförderkredit kombiniert werden. Wer bereits aus einem Eigentumsprogramm des Freistaates Sachsen gefördert wurde, ist ausgeschlossen; die Förderung von Mietwohnraum ebenfalls. Und eines gilt in allen Ländern: Wohnraumförderung wird aus einem begrenzten Programmbudget vergeben, die Bewilligungsstelle entscheidet über deinen Antrag. Verlass dich auf nichts, bevor die Förderzusage schriftlich vorliegt.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Schaffung von selbstgenutztem Wohnraum für Familien mit Kindern (FRL Familienwohnen); Sächsische Einkommensgrenzen-Verordnung in der Neufassung vom 1. Januar 2026
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Stand: 2026-01-01
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