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Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen (Schleswig-Holstein)

Wohnen · Eigentum

Schleswig-Holstein fördert im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung den Neubau und Ersterwerb von Wohneigentum, den Kauf vorhandenen Wohnraums und — wenn die vorhandene Wohnung für einen Haushaltsangehörigen mit Behinderung nicht mehr angemessen ist — auch den Ausbau oder die Erweiterung. Die Grundförderung geht bis zu 100.000 €, der Sollzins beträgt 0,0 % bei zwanzig Jahren Zinsbindung. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen Zusatzdarlehen dazu: bis zu 50.000 € für besondere bauliche Maßnahmen für Schwerbehinderte und bis zu 15.000 € zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Immobilie. Zinslos heißt aber nicht kostenlos — es fällt eine Verwaltungsgebühr von 0,5 % jährlich an, dazu ein Bearbeitungsentgelt. Beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie gilt eine Kostengrenze von 2.500 € je Quadratmeter Wohnfläche. Gefördert werden private Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder einem schwerbehinderten Angehörigen, die die vorgegebenen Einkommensgrenzen einhalten und eine geeignete Eigenleistung erbringen können — Konto- oder Bausparguthaben, ein bezahltes Grundstück oder eigene Arbeitsleistung an der Immobilie. Die Einkommensgrenzen selbst stehen im SHWoFG und in der Landesverordnung dazu; eine Eurozahl nennt die IB.SH auf der Programmseite nicht. Die IB.SH sagt ungewöhnlich offen, warum es hier keinen Anspruch gibt: Fördermittel stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung, deshalb besteht auch bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen kein Rechtsanspruch. Von der Förderung ausgeschlossen ist außerdem die Installation eines eigenständigen, ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessels. Und eines gilt in allen Ländern: Wohnraumförderung wird aus einem begrenzten Programmbudget vergeben, die Bewilligungsstelle entscheidet über deinen Antrag. Verlass dich auf nichts, bevor die Förderzusage schriftlich vorliegt.

Rechtsgrundlage

Gesetz über Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein (SHWoFG) mit Landesverordnung zur Durchführung; Wohnraumförderungsrichtlinie (WoFöRL) des Landes Schleswig-Holstein, umgesetzt von der IB.SH
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Stand: 2026-07-28

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