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Eigentumsförderung für selbst genutztes Wohneigentum (Niedersachsen)

Wohnen · Eigentum

Niedersachsen fördert den Neubau und den Kauf selbst genutzten Wohnraums — und getrennt davon auch die barrierereduzierende und die klimagerechte Modernisierung deines eigenen Hauses. Beides darf kombiniert werden, solange sich die Zuwendungen auf unterschiedliche Kosten beziehen. Beim Neubau und beim Kauf gibt es ein zunächst zinsloses Darlehen von 90 % der Gesamtkosten, höchstens 180.000 € in der Einkommensgruppe A und höchstens 140.000 € in den Gruppen B und C. Je Kind und je Mensch mit Behinderung im Haushalt kommen 10.000 € (Gruppe A) beziehungsweise 7.500 € (Gruppen B und C) dazu — und obendrauf ein echter Zuschuss von 10.000 € je Kind oder Mensch mit Behinderung, in allen Gruppen gleich. Zinsen fallen in den Jahren 1 bis 20 keine an, danach marktüblich; getilgt wird mit 2 %. Aber Vorsicht: Zinslos heißt nicht kostenlos — es fallen jährlich 0,5 % Verwaltungskosten auf die Restschuld an, dazu einmalig 1 % Bearbeitungsentgelt auf das Darlehen und 0,75 % auf den Zuschuss. Du musst den geförderten Wohnraum zwanzig Jahre lang selbst bewohnen; die Frist beginnt beim Neubau mit der Bezugsfertigkeit und beim Kauf mit dem Eigentumsübergang. Eigenmittel: 10 % der Gesamtkosten, bei zwei oder mehr Kindern und bei Haushalten mit Menschen mit Behinderungen 7,5 %. Nach Abzug der Belastung müssen dir monatlich mindestens 675 € für dich, 600 € für jede weitere Person und 475 € je Kind zum Leben bleiben. Die Einkommensgrenzen bestimmen sich nach § 3 Abs. 2 NWoFG (Gruppe A), mit 40 % Aufschlag (Gruppe B) beziehungsweise 60 % (Gruppe C, nur in bestimmten Gebieten) — eine Eurozahl nennt die Produktinformation nicht. Nicht gefördert wird, wer schon einmal Landesmittel für selbst genutztes Wohneigentum bekommen hat, wer daneben Wohneigentum vermietet, verpachtet oder leer stehen lässt, und wer bereits angemessenes selbst genutztes Wohneigentum hat, das er nicht aus zwingenden Gründen aufgeben muss. Auch Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen sind draußen. Und es gelten Wohnflächengrenzen: im Eigenheim etwa bis 130 m² für vier Personen, in einer Eigentumswohnung bis 105 m². Und eines gilt in allen Ländern: Wohnraumförderung wird aus einem begrenzten Programmbudget vergeben, die Bewilligungsstelle entscheidet über deinen Antrag. Verlass dich auf nichts, bevor die Förderzusage schriftlich vorliegt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (RL Wohneigentum 2026) vom 17.07.2026 i. V. m. der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der §§ 5 und 7 bis 14 des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes (VV NWoFG); Produktinformation der NBank, Stand 01.07.2026
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Stand: 2026-07-01

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