Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm für Eigenwohnraum
Wohnen · Eigentum
Bayern verbilligt Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen den Zins für den Bau oder Kauf der eigenen Wohnung — beim Neubau, beim Kauf einer neuen Wohnung und auch beim Kauf aus dem Bestand. Dazu kommt ein Zuschuss für jedes Kind. Das Darlehen darf höchstens ein Drittel der Gesamtkosten abdecken und muss mindestens 15.000 € betragen. Du wählst zwischen zehn und fünfzehn Jahren Zinsbindung: Stand August 2026 nennt die BayernLabo 2,65 % jährlich bei zehn Jahren und 2,95 % bei fünfzehn — beides ausdrücklich freibleibend, verbindlich ist der Satz am Tag des Darlehensangebots. Danach wird der Zins an den Kapitalmarkt angepasst. Für jedes Kind kommt ein einmaliger Zuschuss von 5.000 € dazu, der nicht im Grundbuch abgesichert wird. Entscheidend ist die Einkommensgrenze nach Art. 11 BayWoFG: 28.300 € für einen Ein-Personen-Haushalt, 43.200 € für zwei Personen, dazu 10.700 € für jede weitere Person im Haushalt und 3.200 € für jedes Kind. Achtung, das ist nicht dein Bruttogehalt — gerechnet wird nach Art. 5 bis 7 BayWoFG mit Abzügen. Die BayernLabo übersetzt selbst grob: etwa 41.600 € Jahresbrutto bei einer Person, etwa 62.900 € bei zweien, je weitere Person etwa 15.200 € und je Kind etwa 4.500 € mehr. Die Wohnung muss angemessen groß und selbst genutzt sein. Bei einem Zweifamilienhaus wird nur die Wohnung gefördert, in die du selbst einziehst. Und beim Kauf aus dem Bestand dürfen die Gesamtkosten in der Regel nicht über denen eines vergleichbaren Neubaus liegen. Und eines gilt in allen Ländern: Wohnraumförderung wird aus einem begrenzten Programmbudget vergeben, die Bewilligungsstelle entscheidet über deinen Antrag. Verlass dich auf nichts, bevor die Förderzusage schriftlich vorliegt.
Rechtsgrundlage
Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG), Art. 5 bis 7 und Art. 11; Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm der BayernLabo, Merkblatt Stand 01.05.2026
Gesetzestext nachlesen
Stand: 2026-05-01
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