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Vollstationäre Pflege (Pflegeheim)

Pflege

Wenn du dauerhaft in einem Pflegeheim versorgt wirst, zahlt die Pflegekasse einen pauschalen monatlichen Leistungsbetrag zu den pflegebedingten Kosten (§ 43 SGB XI). Anspruch haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Die Beträge ab 2025: Pflegegrad 2 805 €, Pflegegrad 3 1.319 €, Pflegegrad 4 1.855 €, Pflegegrad 5 2.096 € pro Monat. Wichtig: Diese Pauschalen decken nicht die kompletten Heimkosten — der einrichtungseinheitliche Eigenanteil, Unterkunft und Verpflegung trägst du selbst (dafür gibt es einen zusätzlichen, mit der Pflegedauer steigenden Leistungszuschlag nach § 43c). Pflegegrad 1 erhält bei vollstationärer Pflege lediglich einen Zuschuss von 131 € monatlich. Reicht dein Einkommen für den Eigenanteil nicht, kommt „Hilfe zur Pflege“ (SGB XII) in Betracht.

Rechtsgrundlage

§ 43 SGB XI
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Stand: 2026-07-14

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