FUNDARA.

Unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr

Behinderung · Nachteilsausgleich

Schwerbehinderte Menschen mit bestimmten Merkzeichen im Ausweis können Busse und Bahnen im öffentlichen Nahverkehr kostenlos nutzen (§ 228 SGB IX). Das gilt bei den Merkzeichen G (erheblich gehbehindert), aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), Bl (blind) oder Gl (gehörlos). Dafür brauchst du eine Wertmarke, die du zum Ausweis dazuholst: Sie kostet seit dem 1. Januar 2025 104 € für ein Jahr oder 53 € für ein halbes Jahr. Im Gesetz selbst stehen noch 80 € — dieser Betrag wird regelmäßig angepasst und im Bundesanzeiger bekanntgegeben, der Gesetzestext bleibt dabei unverändert. Die geltenden Beträge stehen in der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2024 (BAnz AT 11.12.2024 B2). Kostenlos ist die Wertmarke, wenn du blind oder hilflos bist oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (z. B. Grundsicherungsgeld, Grundsicherung) beziehst. Die Beförderung selbst ist dann unentgeltlich; es gibt kein Geld ausgezahlt, sondern einen geldwerten Vorteil.

Rechtsgrundlage

§ 228 SGB IX i. V. m. der Bekanntmachung vom 02.12.2024 (BAnz AT 11.12.2024 B2)
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Stand: 2025-01-01

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