Tages- und Nachtpflege
Pflege · Betreuung tagsüber und nachts
Reicht die Pflege zu Hause nicht aus oder soll sie gestärkt werden, zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 die teilstationäre Betreuung in einer Tages- oder Nachtpflege — samt Fahrt von und zur Einrichtung. Die gesetzlichen Höchstbeträge liegen je Pflegegrad zwischen 721 € (Pflegegrad 2) und 2.085 € (Pflegegrad 5) im Monat (Stand 2025); erstattet werden die tatsächlichen Kosten bis zu dieser Grenze — es ist also ein Höchstbetrag, keine feste Auszahlung. Diese Leistung gibt es zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistung, ohne Anrechnung.
Rechtsgrundlage
§ 41 SGB XI
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Stand: 2025-01-01
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