Soziale Entschädigung (SGB XIV)
Entschädigung · Gesundheit
Wer durch ein Ereignis, für das die Gemeinschaft besondere Verantwortung trägt, einen bleibenden Gesundheitsschaden erlitten hat, kann Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten (§ 1 SGB XIV, seit 2024 das gebündelte Entschädigungsrecht). Erfasst sind unter anderem Opfer von Gewalttaten, Menschen mit anerkannten Impfschäden, Kriegsopfer/Hinterbliebene und Geschädigte des früheren Zivildienstes. Die Palette reicht von schnellen Hilfen (Traumaambulanz) über Krankenbehandlung und Teilhabeleistungen bis zu monatlichen Entschädigungszahlungen. Der Anspruch setzt eine Antragstellung und ein Feststellungsverfahren voraus (die Schädigungsfolgen werden begutachtet); zuständig ist die Versorgungsverwaltung deines Bundeslandes. Dieser Eintrag ist der Wegweiser — die konkreten Einzelleistungen prüfst du dort.
Rechtsgrundlage
§ 1 SGB XIV
Gesetzestext nachlesen
Stand: 2026-07-14
Prüfen, ob sie für dich in Frage kommt
fundara im App Store laden — kostenlos. Die App fragt nach deiner Lage und zeigt dir, ob diese und welche weiteren Leistungen von Land, Bund und EU für dich in Frage kommen.
Schon installiert? Soziale Entschädigung (SGB XIV) in fundara öffnen.
fundara ist eine Informations- und Rechen-App und keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt eine Leistung — sie sagt nicht, ob sie dir zusteht. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Stelle.