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Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Gesundheit · Familie

Rund um Schwangerschaft und Geburt übernimmt deine gesetzliche Krankenkasse ein ganzes Bündel an Leistungen (§ 24c SGB V): die ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Vorsorgeuntersuchungen, nötige Arznei-, Verband- und Hilfsmittel, die Entbindung (in Klinik, Geburtshaus oder zu Hause), bei Bedarf häusliche Pflege und Haushaltshilfe — und das Mutterschaftsgeld (dazu gibt es einen eigenen Eintrag). Das sind überwiegend Sachleistungen, die direkt mit den Leistungserbringern abgerechnet werden; du bekommst also kein Geld ausgezahlt, sondern die Versorgung. Anspruch hat jede versicherte Person, die schwanger ist, ein Kind geboren hat oder stillt. § 24c SGB V regelt den Anspruch für gesetzlich Versicherte; privat Versicherte fragen ihren Tarif — die Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt ist dort verbreitet.

Rechtsgrundlage

§ 24c SGB V
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Stand: 2026-07-14

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