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Regelaltersrente

Alter · Deine Ruhe

Die Regelaltersrente ist die klassische Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Anspruch hast du, wenn du die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Versicherungsjahren erfüllt hast (§ 35 SGB VI). Die Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren; für vor 1964 Geborene ist sie stufenweise niedriger. Zu dieser Grenze wird die Rente ohne Abschlag gezahlt. Die Höhe richtet sich nach deinen im Erwerbsleben gesammelten Entgeltpunkten — sie lässt sich nur individuell aus deinem Versicherungsverlauf berechnen (die Renteninformation und die kostenlose Kontenklärung der Deutschen Rentenversicherung geben Auskunft).

Rechtsgrundlage

§ 35 SGB VI
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Stand: 2026-07-07

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