Prozesskostenhilfe
Recht · Verfahrenskosten
Musst du vor Gericht — hast aber nicht das Geld dafür? Prozesskostenhilfe übernimmt die Kosten deines Gerichtsverfahrens (Gerichtsgebühren und deine eigene Anwältin/deinen Anwalt), wenn du sie nach deinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kannst, deine Sache hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist (§ 114 ZPO). Je nach Einkommen zahlst du gar nichts oder in Monatsraten (Hälfte deines einzusetzenden Einkommens, höchstens 48 Raten, § 115 ZPO) — der genaue Eigenanteil hängt also von deiner finanziellen Lage ab. Beantragt wird beim Gericht deines Verfahrens. Wichtig: Unterliegst du im Zivilprozess, musst du die Kosten der Gegenseite dennoch selbst tragen — die deckt die Prozesskostenhilfe nicht.
Rechtsgrundlage
§§ 114, 115 ZPO
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Stand: 2026-07-07
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