Persönliches Budget
Gesundheit · Nachteilsausgleich
Das Persönliche Budget ist kein zusätzliches Geld, sondern eine andere Art, bereits zustehende Leistungen zur Teilhabe zu erhalten (§ 29 SGB IX): Statt Sach- oder Dienstleistungen bekommst du auf Antrag einen Geldbetrag (in der Regel monatlich, in begründeten Fällen Gutscheine) und kaufst dir die Unterstützung selbstbestimmt selbst ein — etwa Assistenz, Fahrdienste oder Betreuung. Voraussetzung ist, dass dir überhaupt Leistungen zur Teilhabe zustehen (z. B. Eingliederungshilfe, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben). Der Antrag wird beim zuständigen Leistungsträger gestellt; Höhe und Umfang richten sich nach den dir zustehenden Leistungen und werden in einer Zielvereinbarung festgehalten.
Rechtsgrundlage
§ 29 SGB IX
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Stand: 2026-07-07
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fundara ist eine Informations- und Rechen-App und keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt eine Leistung — sie sagt nicht, ob sie dir zusteht. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Stelle.