FUNDARA.

Mutter-/Vater-Kind-Kur

Gesundheit · Vorsorge

Mütter und Väter haben Anspruch auf eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationskur, wenn ihre Gesundheit gefährdet oder geschwächt ist und ambulante Maßnahmen nicht ausreichen (§ 24 SGB V). Diese Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kuren sind eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse und werden in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung durchgeführt. Sie dauern in der Regel drei Wochen; das Kind kann mitgenommen werden. Ob eine Kur medizinisch erforderlich ist, stellt in der Regel die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt fest — den Antrag stellst du bei deiner Krankenkasse. Ab 18 Jahren fällt eine gesetzliche Zuzahlung pro Kalendertag an.

Rechtsgrundlage

§ 24 SGB V
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Stand: 2026-07-07

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