Meisterbonus Thüringen
Bildung · Dein Weg
Wer in Thüringen eine Aufstiegsfortbildung besteht, kann vom Land eine einmalige Prämie bekommen — hier heißt sie Meisterbonus. Sie ist eine Anerkennung für den bestandenen Abschluss und nicht an eine Existenzgründung geknüpft; mit dem Aufstiegs-BAföG, das die Kosten während der Fortbildung trägt, hat sie nichts zu tun und wird in der Regel auch nicht darauf angerechnet. Thüringen fördert auf zwei Wegen: Meisterabschlüsse im Handwerk nach Anlage A oder B der Handwerksordnung über die Handwerkskammern und Fortbildungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz auf DQR-Niveau 6 oder 7 über die Industrie- und Handelskammern. Fachwirtinnen, Industriemeister und Betriebswirte sind also dabei. Dein Beschäftigungsort oder dein Hauptwohnsitz muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Thüringen gelegen haben. Für den Weg über die Handwerkskammer kommt hinzu, dass die Prüfung in Thüringen abgelegt und das Zeugnis von einer Thüringer Handwerkskammer ausgestellt sein muss — außer bei Gewerken, die es hier nicht gibt. Für den Weg über die Industrie- und Handelskammer nennt die Kammer diese Bedingung nicht. Ein Hinweis, der dir einen Umweg erspart: Bis Ende 2025 lief der Meisterbonus über die Thüringer Aufbaubank, und deren Seite meldet bis heute, ihre Richtlinie sei zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Das ist nicht das Ende des Programms, sondern ein Wechsel des Wegs — seit 2026 stellst du den Antrag bei deiner Kammer. Wenn du in einem Kalenderjahr mehrere passende Abschlüsse machst, wird nur der erste gefördert. Zu einer Antragsfrist in Monaten sagt keine der Thüringer Quellen etwas; die Kammern rechnen 2026 in zwei Abrechnungszeiträumen ab (Januar bis Mai und Juni bis Dezember) — warte deshalb nicht ab, sondern frag gleich nach. Wichtig zum Schluss: Ein Anspruch besteht nicht — die Prämie ist eine freiwillige Leistung des Landes im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Wie hoch sie heute ist, erfährst du bei der zuständigen Stelle; wir nennen dir hier bewusst keine Zahl. (Stand 25.08.2026.)
Rechtsgrundlage
Meisterbonus des Freistaats Thüringen; seit 2026 auf Grundlage der Vereinbarung zur Vergabe des Meisterbonus in Thüringen, Fördermittelgeber ist das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum
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Stand: 2026-08-25
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