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Aufstiegsprämie Hessen

Bildung · Dein Weg

Wer in Hessen eine Aufstiegsfortbildung besteht, kann vom Land eine einmalige Prämie bekommen — hier heißt sie Aufstiegsprämie. Sie ist eine Anerkennung für den bestandenen Abschluss und nicht an eine Existenzgründung geknüpft; mit dem Aufstiegs-BAföG, das die Kosten während der Fortbildung trägt, hat sie nichts zu tun und wird in der Regel auch nicht darauf angerechnet. Gefördert werden Fortbildungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung, die im Deutschen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 oder 7 zugeordnet sind — Handwerks-, Industrie- und Fachmeister, Meisterinnen und Meister aus der Landwirtschaft, Fachwirtinnen, Fachkaufleute und Betriebswirte. Zwei Gruppen fallen ausdrücklich heraus: Prüfungen vor einer Stelle des öffentlichen Dienstes und die Fachschulabschlüsse, also unter anderem staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker. Dein Hauptwohnsitz oder dein Beschäftigungsort muss in Hessen liegen, und die Prüfung muss in Hessen abgelegt worden sein — vor der zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, der Steuerberaterkammer Hessen, dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen oder Hessen-Forst. Gibt es die Prüfung in Hessen nicht, darfst du sie anderswo ablegen. Hast du sie aus persönlichen Gründen woanders abgelegt, obwohl es sie in Hessen gibt, brauchst du beides in Hessen: Wohnsitz und Arbeitsplatz. Die Prämie muss spätestens drei Monate nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses beantragt werden. Die Zahl der Prämien pro Person ist nicht begrenzt: Wer mehrere förderfähige Abschlüsse macht, kann für jeden einzeln beantragen, und eine Altersgrenze gibt es nicht. Rechne aber mit Wartezeit — das Land weist selbst darauf hin, dass die Haushaltsmittel oft erst im zweiten Quartal fließen und die Auszahlung dadurch Monate dauern kann. Wichtig zum Schluss: Ein Anspruch besteht nicht — die Prämie ist eine freiwillige Leistung des Landes im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Wie hoch sie heute ist, erfährst du bei der zuständigen Stelle; wir nennen dir hier bewusst keine Zahl. (Stand 25.08.2026.)

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung beruflicher Bildung (Förderrichtlinie Berufliche Bildung), veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 13. April 2026 (S. 380)
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Stand: 2026-08-25

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