Meisterbonus Bayern
Bildung · Dein Weg
Wer in Bayern eine Aufstiegsfortbildung besteht, kann vom Land eine einmalige Prämie bekommen — hier heißt sie Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung. Sie ist eine Anerkennung für den bestandenen Abschluss und nicht an eine Existenzgründung geknüpft; mit dem Aufstiegs-BAföG, das die Kosten während der Fortbildung trägt, hat sie nichts zu tun und wird in der Regel auch nicht darauf angerechnet. Bayern hat den breitesten Zuschnitt aller Länder. Gefördert werden Meisterprüfungen und gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im öffentlichen Dienst, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft und in Gesundheitsberufen — dazu staatliche Fortbildungsprüfungen an Fachschulen und Fachakademien. Fachwirtin, Betriebswirt und Technikerin sind hier also ausdrücklich dabei. Die Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Bayern abgelegt und das Zeugnis von ihr ausgestellt worden sein — es sei denn, die Prüfung kann in Bayern gar nicht abgenommen werden. Dazu muss dein Hauptwohnsitz oder dein Beschäftigungsort in Bayern gelegen haben, entweder als du dich zur Prüfung angemeldet hast oder als das Ergebnis festgestellt wurde. Der Zeitpunkt, an dem dein Prüfungsergebnis festgestellt wurde, darf höchstens zwei Jahre zurückliegen. In Bayern musst du dich in der Regel nicht selbst melden: Die zuständigen Stellen ermitteln die Berechtigten an bis zu zwei frei wählbaren Stichtagen im Jahr, teilen die Gewährung schriftlich mit und zahlen aus. Verlass dich trotzdem nicht darauf — die Zwei-Jahres-Grenze läuft auch dann, und bei fachlich verschiedenen Abschlüssen gibt es den Bonus mehrfach, wenn du ihn geltend machst. Wichtig zum Schluss: Ein Anspruch besteht nicht — die Prämie ist eine freiwillige Leistung des Landes im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Wie hoch sie heute ist, erfährst du bei der zuständigen Stelle; wir nennen dir hier bewusst keine Zahl. (Stand 25.08.2026.)
Rechtsgrundlage
Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung, Gemeinsame Bekanntmachung vom 3. Juli 2013 (AllMBl. S. 312), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 5. Dezember 2024 (BayMBl. Nr. 655)
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Stand: 2026-08-25
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