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Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung

Grundsicherung · Gesundheit

Wenn du wegen einer Krankheit oder Behinderung aus medizinischen Gründen eine besondere, teurere Ernährung brauchst (Krankenkost), kannst du zusätzlich zum Regelbedarf einen Mehrbedarf bekommen — sowohl im Grundsicherungsgeld (§ 21 Abs. 5 SGB II) als auch in der Grundsicherung/Sozialhilfe (§ 30 Abs. 5 SGB XII). Einen festen Betrag nennt das Gesetz nicht: Der Mehrbedarf wird „in angemessener Höhe“ anerkannt und richtet sich nach deinem tatsächlichen, ärztlich begründeten Bedarf (die Ämter orientieren sich häufig an den Empfehlungen des Deutschen Vereins). Du brauchst ein ärztliches Attest, das die kostenaufwändige Ernährung bestätigt.

Rechtsgrundlage

§ 30 Abs. 5 SGB XII · § 21 Abs. 5 SGB II
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Stand: 2026-07-14

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