Mehrbedarf bei Gehbehinderung (Grundsicherung)
Grundsicherung · Nachteilsausgleich
Wenn du Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehst und in deinem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G eingetragen ist (erheblich gehbehindert), erkennt das Sozialamt zusätzlich zum Regelbedarf einen Mehrbedarf von 17 % deiner maßgebenden Regelbedarfsstufe an (§ 30 Abs. 1 SGB XII). Das Geld wird automatisch mit der Grundsicherung gezahlt; der genaue Betrag richtet sich nach deiner Regelbedarfsstufe. Wichtig: Voraussetzung ist das Merkzeichen G — das Merkzeichen Gl (gehörlos) allein löst diesen Mehrbedarf nicht aus.
Rechtsgrundlage
§ 30 Abs. 1 SGB XII
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Stand: 2026-07-14
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