Taubblindengeld Hessen
Gesundheit · Nachteilsausgleich
Hessen zahlt taubblinden Menschen mit Wohnsitz im Land eine eigene Leistung — dort heißt sie „Taubblindengeld“ (§ 2 Abs. 2, § 4 Abs. 2 Landesblindengeldgesetz (LBliGG)). Sie kommt zusätzlich zu den Leistungen des Bundes und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Hessen fragt nicht nach dem Merkzeichen „TBl“, sondern nach zwei Graden der Behinderung: mindestens 70 wegen einer Störung der Hörfunktion und 100 wegen einer Störung des Sehvermögens. Der Landeswohlfahrtsverband akzeptiert deshalb ausdrücklich auch den Nachweis über die Merkzeichen „Gl“ (70) und „Bl“ (100) statt „TBl“. Der Ausgangswert liegt bei 1.637,30 € im Monat, gültig seit 01.07.2026 (Stand 25.08.2026). Er steht so nicht im Gesetz: Das Taubblindengeld „beträgt das Doppelte des Blindengeldes“, und das sind 86 Prozent der Blindenhilfe nach § 72 Abs. 2 SGB XII. Beide Werte ändern sich jeden 1. Juli. Davon gehen Anrechnungen ab. Bei Aufenthalt in einer Einrichtung oder besonderen Wohnform sinkt das Taubblindengeld — höchstens aber auf die Hälfte. Pflegeleistungen werden mit 46 Prozent (Pflegegrad 2) bzw. 33 Prozent (Pflegegrade 3 bis 5) des jeweiligen Pflegegeldes angerechnet. Taubblindengeld und Blindengeld stehen im selben Gesetz und schließen einander aus — das Taubblindengeld ist die verdoppelte Fassung, nicht ein Zuschlag. Das Gehörlosengeld liegt dagegen in einem eigenen Gesetz (LGlGG) und wird getrennt beantragt.
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 2, § 4 Abs. 2 Landesblindengeldgesetz (LBliGG)
Gesetzestext nachlesen
Stand: 2026-08-25
Prüfen, ob sie für dich in Frage kommt
fundara im App Store laden — kostenlos. Die App fragt nach deiner Lage und zeigt dir, ob diese und welche weiteren Leistungen von Land, Bund und EU für dich in Frage kommen.
Schon installiert? Taubblindengeld Hessen in fundara öffnen.
fundara ist eine Informations- und Rechen-App und keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt eine Leistung — sie sagt nicht, ob sie dir zusteht. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Stelle.