FUNDARA.

Landesteilhabegeld Brandenburg — für taubblinde Menschen

Gesundheit · Nachteilsausgleich

Brandenburg zahlt taubblinden Menschen mit Wohnsitz im Land eine eigene Leistung — dort heißt sie „Landesteilhabegeld für taubblinde Menschen“ (§ 2 Nr. 4, § 3 Abs. 1 Landesteilhabegeldgesetz (LTeilhGG)). Sie kommt zusätzlich zu den Leistungen des Bundes und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Anspruch haben taubblinde Menschen, denen das Merkzeichen „TBl“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 8 der Schwerbehindertenausweisverordnung zuerkannt worden ist — oder die die Voraussetzungen dafür erfüllen. Der zweite Halbsatz ist wichtig: Brandenburg verlangt das Merkzeichen nicht zwingend im Ausweis, es genügt, dass die Voraussetzungen vorliegen. Das Gesetz nennt 850 € im Monat als Ausgangsbetrag (Stand 25.08.2026) — der höchste Satz des Landesteilhabegeldgesetzes. Seit dem 1. Juli 2026 wird er jedes Jahr zum 1. Juli um den Rentenanpassungssatz erhöht, der heute ausgezahlte Betrag liegt also etwas darüber. Den genauen Wert nennt dir dein Landkreis. Anders als beim Gehörlosen-Satz greifen hier beide Minderungen: die Kürzung um bis zu 50 Prozent bei Aufenthalt in einer stationären Einrichtung und die Anrechnung von Pflegeleistungen (46 Prozent bei Pflegegrad 2, 33 Prozent bei den Graden 3 bis 5). Der Taubblinden-Satz ist fast doppelt so hoch wie der für Blindheit und mehr als sechsmal so hoch wie der für Gehörlosigkeit. Gezahlt wird aber nur einer: „wird Teilhabegeld nach diesem Gesetz nur einmal gewährt … der höhere Betrag“ (§ 3 Abs. 2 LTeilhGG).

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 4, § 3 Abs. 1 Landesteilhabegeldgesetz (LTeilhGG)
Gesetzestext nachlesen

Stand: 2026-08-25

Prüfen, ob sie für dich in Frage kommt

fundara im App Store laden — kostenlos. Die App fragt nach deiner Lage und zeigt dir, ob diese und welche weiteren Leistungen von Land, Bund und EU für dich in Frage kommen.

Schon installiert? Landesteilhabegeld Brandenburg — für taubblinde Menschen in fundara öffnen.

fundara ist eine Informations- und Rechen-App und keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt eine Leistung — sie sagt nicht, ob sie dir zusteht. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Stelle.

Alle Leistungen im Überblick