Stiftung Familie in Not Sachsen-Anhalt
Familie · Dein Rückhalt
Sachsen-Anhalt unterhält neben der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ eine eigene Stiftung: Stiftung Familie in Not. Die Familienhilfe der Stiftung ist für Familien mit Kindern gedacht, die durch ein schwerwiegendes Ereignis in eine überwiegend unverschuldete, extreme Notlage geraten sind — durch einen Todesfall, schwere oder langdauernde Krankheit, Scheidung, Arbeitslosigkeit oder die Geburt eines Kindes. Das ist der entscheidende Unterschied zur Bundesstiftung: Die hilft nur Schwangeren und nur, wenn der Antrag vor der Geburt gestellt wird. Die Landesstiftung greift auch danach und auch ohne jeden Zusammenhang mit einer Schwangerschaft. Eins gilt allerdings überall gleich: Die Stiftung hilft erst, wenn gesetzliche Leistungen fehlen oder nicht ausreichen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht — Infoblatt der Stiftung, Abschnitt zur Entscheidung: „Ein Rechtsanspruch auf Hilfe besteht nicht!“ Die Stiftung entscheidet im Einzelfall aus begrenzten Mitteln. Der Antrag läuft nicht direkt bei der Stiftung, sondern über eine Beratungsstelle — sie füllt ihn mit dir gemeinsam aus und leitet ihn weiter. Sachsen-Anhalt stellt Bund und Land in seinem Infoblatt direkt nebeneinander, und das ist die klarste Abgrenzung aller Länder: Der Bundes-Zweig muss unbedingt während der Schwangerschaft beantragt werden, die Familienhilfe des Landes kann jederzeit beantragt werden, wenn die Familie in einer akuten Notlage ist. Ein harter Unterschied zu fast allen anderen Ländern: Eine Schuldenregulierung übernimmt die Stiftung in Sachsen-Anhalt ausdrücklich nicht. Antragsberechtigt bist du mit erstem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Land.
Rechtsgrundlage
Infoblatt der Stiftung „Familie in Not — Sachsen-Anhalt“ und Seite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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Stand: 2026-08-25
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