Stiftung Familie in Not Rheinland-Pfalz
Familie · Dein Rückhalt
Rheinland-Pfalz unterhält neben der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ eine eigene Stiftung: Stiftung Familie in Not. Die Stiftung hilft schwangeren Frauen und Familien in einer außergewöhnlichen Not- oder Konfliktlage — besonders kinderreichen Familien und Alleinerziehenden —, wenn die nötige Hilfe nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig anderswo zu bekommen ist. Das ist der entscheidende Unterschied zur Bundesstiftung: Die hilft nur Schwangeren und nur, wenn der Antrag vor der Geburt gestellt wird. Die Landesstiftung greift auch danach und auch ohne jeden Zusammenhang mit einer Schwangerschaft. Eins gilt allerdings überall gleich: Die Stiftung hilft erst, wenn gesetzliche Leistungen fehlen oder nicht ausreichen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht — Satzung § 3 Abs. 3: „Auf Hilfeleistungen durch die Stiftung besteht kein Rechtsanspruch.“ Die Stiftung entscheidet im Einzelfall aus begrenzten Mitteln. Der Antrag läuft nicht direkt bei der Stiftung, sondern über eine Beratungsstelle — sie füllt ihn mit dir gemeinsam aus und leitet ihn weiter. Rheinland-Pfalz ist eines von zwei Ländern, in denen die Stiftung auch eine Bürgschaft übernehmen kann — allerdings nur in Ausnahmefällen. Möglich sind außerdem Zuschüsse und vergünstigte Darlehen sowie eine Kraftfahrzeughilfe, wenn das Auto für die Teilhabe am Arbeitsleben unverzichtbar ist. Beachte bei den Zahlen: Der Leitfaden, der die Beträge nennt, ist die Fassung vom April 2016 und stützt sich auf noch ältere, unveröffentlichte Grundsätze. Er ist auf der aktuellen Seite des Landesamts verlinkt, aber er ist alt — lass dir die heute geltenden Werte von der Geschäftsstelle bestätigen.
Rechtsgrundlage
Satzung der Stiftung „Familie in Not — Rheinland-Pfalz“ §§ 2 und 3; Leitfaden für die Mittelvergabe (Fassung April 2016)
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Stand: 2026-08-25
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