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Landeserziehungsgeld Sachsen

Familie · Deine Kinder

Sachsen zahlt Eltern, die ihr Kleinkind zu Hause selbst betreuen, ein eigenes Landeserziehungsgeld — die letzte Leistung dieser Art in Deutschland. Sie kommt im zweiten oder dritten Lebensjahr des Kindes, im Anschluss an das Basiselterngeld, und wird pro Monat gezahlt: 150 € für das erste Kind, 200 € für das zweite und 300 € ab dem dritten Kind (Stand 25.08.2026). Für die ersten beiden Kinder gibt es Einkommensgrenzen von 24.600 € bei Paaren und 21.600 € bei Alleinerziehenden, jeweils plus 3.140 € für jedes weitere Kind; ab dem dritten Kind spielt das Einkommen keine Rolle mehr. Die Bedingung, die viele überrascht: Du darfst für dieses Kind keinen mit staatlichen Mitteln geförderten Platz in einer Kita oder in der Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Arbeiten darfst du, aber höchstens 30 Stunden in der Woche. Das Landeserziehungsgeld wird zusätzlich zu Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe gezahlt und darf bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet werden. Für Adoptiv- und Pflegekinder gilt eine längere Frist — dort ist die Leistung bis zur Vollendung des achten Lebensjahres möglich.

Rechtsgrundlage

Sächsisches Landeserziehungsgeldgesetz (SächsLErzGG), §§ 1 bis 5
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Stand: 2026-08-25

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