Sinnesbehindertengeld Thüringen
Gesundheit · Nachteilsausgleich
Thüringen zahlt blinden Menschen mit Wohnsitz im Land eine eigene Leistung — dort heißt sie Sinnesbehindertengeld (Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG)). Sie kommt zusätzlich zu den Leistungen des Bundes und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Als blind gilt, wessen beidäugige Gesamtsehschärfe nicht mehr als ein Fünfzigstel (1/50) beträgt oder wer eine gleichzustellende Sehstörung hat. Der Ausgangswert liegt bei 472 € im Monat, gültig seit 01.07.2023 (Stand 24.08.2026). Davon gehen Anrechnungen ab — vor allem Leistungen der Pflegeversicherung und ein Aufenthalt in einer Einrichtung. Nach oben geht von diesem Wert nichts. Heißt in Thüringen Sinnesbehindertengeld. Der Betrag steht seit Juli 2023 fest. In einer stationären Einrichtung sinkt er auf 107,62 €; bei häuslicher Pflege auf 215,23 € (Pflegegrad 2) bzw. 150,45 € (Pflegegrade 3 bis 5). Wichtig für die Reihenfolge: Die Blindenhilfe nach § 72 SGB XII ist nachrangig — sie wird nur gewährt, soweit du keine gleichartigen Leistungen erhältst. Das Sinnesbehindertengeld wird also angerechnet und die Blindenhilfe stockt höchstens auf.
Rechtsgrundlage
Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG)
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Stand: 2026-08-24
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