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Krankengeld

Gesundheit · Lohnersatz

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist und wegen Krankheit arbeitsunfähig wirst, zahlt deine Krankenkasse Krankengeld — meist ab der 7. Woche, weil die ersten 6 Wochen dein Arbeitgeber den Lohn weiterzahlt. Die Höhe beträgt 70 % deines regelmäßigen Brutto-Arbeitsentgelts, höchstens aber 90 % deines Nettoentgelts (§ 47 SGB V) — der genaue Betrag hängt also von deinem Einkommen ab. Wegen derselben Krankheit gibt es Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Familienversicherte und Selbständige ohne entsprechende Wahlerklärung haben keinen Anspruch.

Rechtsgrundlage

§§ 44, 47, 48 SGB V
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Stand: 2026-07-07

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