Hilfe zur Pflege
Pflege · Dein Alltag
Sozialhilfe für Pflegebedürftige, wenn Pflegekasse und eigenes Einkommen nicht reichen — auch für Menschen ohne Pflegeversicherung (das Sozialamt begutachtet dann selbst). Umfasst u. a. Pflegegeld (je nach Pflegegrad 347–990 €/Monat als Höchstwerte), häusliche Pflege und einen Entlastungsbetrag bis 125 €/Monat. Wie viel dir zusteht, hängt von Einkommen und Vermögen ab (Grenze deutlich über Grundsicherungsgeld-Niveau: Grundbetrag 1.126 € + 395 € je Angehörigen + Wohnkosten). Beim Vermögen sind 10.000 € pro Person geschützt, das selbstbewohnte Zuhause zählt nicht mit; Angehörige zahlen erst ab 100.000 € Jahreseinkommen mit.
Rechtsgrundlage
§§ 61 ff. SGB XII
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Stand: 2026-01-01
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