FUNDARA.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung · Sozialhilfe

Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist das Sicherheitsnetz der Sozialhilfe für Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt vorübergehend nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken können (§ 27 SGB XII) — und die nicht schon vom Grundsicherungsgeld (SGB II, für Erwerbsfähige) oder von der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfasst sind. Sie deckt den notwendigen Bedarf (Regelsätze, Unterkunft, Mehrbedarfe) ab; die konkrete Höhe ergibt sich aus deinem Regelbedarf abzüglich deines Einkommens und ist deshalb individuell. Zuständig ist das Sozialamt.

Rechtsgrundlage

§§ 27, 21 SGB XII
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Stand: 2026-07-07

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