Hessengeld — Zuschuss für die erste eigene Immobilie
Wohnen · Eigentum
Wer in Hessen zum ersten Mal eine Immobilie zum Selbstbewohnen kauft, bekommt vom Land einen Zuschuss: 10.000 € für jede Person, die im Kaufvertrag steht (zusammen höchstens 20.000 €), dazu 5.000 € für jedes Kind, das mit einzieht. Ausgezahlt wird in zehn Jahresraten. Wichtig und in fast jeder Übersicht unterschlagen: Der Zuschuss ist auf die Grunderwerbsteuer begrenzt, die du tatsächlich gezahlt hast. Hessen nimmt 6 % — die oft genannten 30.000 € für eine Familie mit zwei Kindern gibt es deshalb erst ab einem Kaufpreis von 500.000 €, bei 400.000 € sind es 24.000 €. Wo gar keine Grunderwerbsteuer anfällt, etwa beim Kauf von den Eltern oder vom Ehepartner, gibt es auch kein Hessengeld. Besonders am Hessengeld: Es fragt nicht nach deinem Einkommen — als einziges Landesprogramm dieser Art. Und es gibt keine Haltefrist: Wer nach vier Jahren wieder auszieht, bekommt die restlichen Raten trotzdem weiter. Einen Rechtsanspruch gibt es allerdings nicht; die WIBank entscheidet nach Ermessen im Rahmen der Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie Hessengeld vom 26.08.2024 (StAnz. 38/2024 S. 803, Gült.-Verz. 4302)
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Stand: 2024-08-26
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