Grundrentenzuschlag
Rente · Dein Verdienst
Wer mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder gepflegt hat und unterdurchschnittlich verdiente, bekommt einen Zuschlag auf die gesetzliche Rente — bei rund 80 % Aufwertung des Durchschnittsverdienstes, gestaffelt bis 35 Jahre. Kein Antrag nötig: Die DRV prüft automatisch und zahlt automatisch als Teil deiner Rente — das Ergebnis steht im Rentenbescheid bzw. Einkommensprüfungs-Bescheid (DRV-Verfahrensauskunft). Gilt für alle Rentenarten, auch Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Eigenes Einkommen wird erst über Freibeträgen angerechnet (ab Januar 2026: 1.492 € allein / 2.327 € Paar). Wichtig: Arbeitslosengeld-Zeiten und freiwillige Beiträge zählen nicht zu den 33 Jahren.
Rechtsgrundlage
§§ 76g, 97a SGB VI
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Stand: 2026-01-01
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