Gründungszuschuss
Arbeit · Dein Neustart
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich gründest (mindestens 15 Std./Woche), kann die Agentur für Arbeit dich fördern: 6 Monate lang dein zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld plus 300 € monatlich für die Sozialversicherung — danach auf erneuten Antrag weitere 9 Monate je 300 €. Steuerfrei. Wichtig: Der Antrag muss vor der Gründung gestellt sein, du brauchst noch mindestens 150 Tage Alg-Restanspruch (Ausnahme: In beruflicher Reha der Agentur geht es auch mit weniger — oder ganz ohne Arbeitslosengeld) und eine Tragfähigkeitsbescheinigung (z. B. IHK, Bank, Gründungsberatung); die Agentur entscheidet nach Ermessen — ein Rechtsanspruch besteht nicht. Beachte: Die Phase-1-Monate verbrauchen deinen Alg-Restanspruch, und nach einer Eigenkündigung wird in der Regel nicht gefördert.
Rechtsgrundlage
§§ 93, 94, 324 Abs. 1 SGB III (i. V. m. § 4 Abs. 2 S. 3, § 116 Abs. 7, § 148 Abs. 1 Nr. 8); FW GZ Stand 13.09.2023
Gesetzestext nachlesen
Stand: 2026-07-06
Prüfen, ob sie für dich in Frage kommt
fundara im App Store laden — kostenlos. Die App fragt nach deiner Lage und zeigt dir, ob diese und welche weiteren Leistungen von Land, Bund und EU für dich in Frage kommen.
Schon installiert? Gründungszuschuss in fundara öffnen.
fundara ist eine Informations- und Rechen-App und keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt eine Leistung — sie sagt nicht, ob sie dir zusteht. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Stelle.