Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse
Gesundheit · Deine Absicherung
Gesetzlich Versicherte müssen pro Kalenderjahr höchstens 2 % ihrer Brutto-Jahreseinnahmen an Zuzahlungen tragen — bei schwerwiegend chronisch Kranken nur 1 %. Für Ehepartner und Kinder gibt es Freibeträge (2026: 7.119 € bzw. 9.756 € je Kind); bei Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe zählt nur der Regelsatz (Grenze 2026: 135,12 € bzw. 67,56 €). Alles darüber erstattet die Kasse bzw. befreit für den Rest des Jahres — Antrag mit Belegen bei deiner Krankenkasse.
Rechtsgrundlage
§ 62 SGB V
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Stand: 2026-01-01
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