EXIST-Gründungsstipendium: Gründen aus der Hochschule
Bildung · Dein Weg
Wer aus dem Studium, kurz nach dem Abschluss oder aus der Forschung heraus ein innovatives Unternehmen gründen will, kann über seine Hochschule ein Jahr lang das EXIST-Gründungsstipendium bekommen: monatlich 1.000 € als Studierende:r (ab der Hälfte der Studienleistungen), 2.000 € mit Berufsausbildung (als Teammitglied), 2.500 € als Absolvent:in (bis fünf Jahre nach Abschluss oder Hochschul-Beschäftigung), 3.000 € promoviert — je 150 € pro Kind obendrauf. Bei allen mit Abschluss (auch der Promotion) gilt: Er darf höchstens fünf Jahre zurückliegen. Dazu kommen Sachmittel von 10.000 € (allein) bzw. 30.000 € (im Team, höchstens drei Personen) und 5.000 € für Coaching. Die Idee muss innovativ sein — technologieorientiert oder wissensbasiert — und darf noch nicht umgesetzt sein: keine gegründete Kapitalgesellschaft, keine aufgenommene Geschäftstätigkeit. Wichtig für alle mitten im Studium: Teams mehrheitlich aus Studierenden — allein gründend automatisch — werden nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert; rechne mit einer Einzelfallprüfung. Während der Förderung sichert das Stipendium deinen Lebensunterhalt exklusiv: kein aktives Arbeitsverhältnis, kein zweites Lebensunterhalts-Stipendium, bezahlte Nebentätigkeit höchstens 20 Stunden im Monat. Anträge stellt die Hochschule, jederzeit bis Ende 2027. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; entschieden wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Kommst du aus dem ALG-I-Bezug oder dem Grundsicherungsgeld, sind Gründungszuschuss bzw. Einstiegsgeld deine Wege — die prüfen wir separat.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen (EXIST-Gründungsstipendium) vom 11.04.2023 (BAnz AT 18.04.2023 B1); Antragsweg: Hochschule via PtJ/easy-Online, „jederzeit bis 31.12.2027“ (BMWE)
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Stand: 2026-07-16
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