FUNDARA.

Steuerabzug für die erste Ausbildung (§ 10 Abs. 1 Nr. 7)

Bildung · Dein Weg

Zahlst du deine erste Berufsausbildung oder dein erstes Studium selbst, kannst du bis zu 6.000 € im Jahr als Sonderausgaben absetzen (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Entscheidend ist nicht, was du deine „erste“ Ausbildung nennst, sondern was das Gesetz meint: Es kommt darauf an, ob du zuvor schon eine Ausbildung abgeschlossen hast — mindestens 12 Monate in Vollzeit und mit Abschlussprüfung. Wer eine Lehre nach acht Monaten abgebrochen hat und dann studiert, fällt also hierunter, auch wenn sich das wie eine zweite Ausbildung anfühlt. Nicht hierunter fällt, wer im Rahmen eines Dienstverhältnisses lernt — duale Azubis, duale Studierende und Referendare gehören ins Werbungskosten-Regime, und das ist für sie deutlich besser. Wichtig: Das ist kein Geld, das ausgezahlt wird — eine Sonderausgabe senkt nur dein zu versteuerndes Einkommen. Was du wirklich sparst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab und ist null, wenn du als Studierende:r ohnehin keine Einkommensteuer zahlst. Und die 6.000 € sind nicht einfach das, was du ausgibst: Das Gesetz schreibt vor, wie die Aufwendungen zu ermitteln sind — für Fahrten etwa gilt die Entfernungspauschale, für ein Arbeitszimmer gelten eigene Regeln. Was am Ende absetzbar ist, kann deutlich unter deinen tatsächlichen Ausgaben liegen. Ob die Kosten einer auswärtigen Unterbringung dazugehören, hängt davon ab, ob du einen eigenen Hausstand führst — das setzt eine eigene Wohnung und eine finanzielle Beteiligung an den Lebenshaltungskosten voraus; ein Wohnheimzimmer genügt dafür nicht ohne Weiteres.

Rechtsgrundlage

§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG (Fassung ab VZ 2026, § 52 Abs. 1 S. 1; Schranke: § 9 Abs. 6, § 12)
Gesetzestext nachlesen

Stand: 2026-07-15

Prüfen, ob sie für dich in Frage kommt

fundara im App Store laden — kostenlos. Die App fragt nach deiner Lage und zeigt dir, ob diese und welche weiteren Leistungen von Land, Bund und EU für dich in Frage kommen.

Schon installiert? Steuerabzug für die erste Ausbildung (§ 10 Abs. 1 Nr. 7) in fundara öffnen.

fundara ist eine Informations- und Rechen-App und keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt eine Leistung — sie sagt nicht, ob sie dir zusteht. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Stelle.

Alle Leistungen im Überblick