FUNDARA.

Entschädigungszahlung (SGB XIV)

Entschädigung · Gesundheit

Wenn nach einem schädigenden Ereignis (z. B. Gewalttat, Impfschaden) bleibende Schädigungsfolgen mit einem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) von mindestens 30 festgestellt sind, hast du Anspruch auf eine monatliche Entschädigungszahlung (§ 83 SGB XIV) — das Gesetz sagt „Geschädigte erhalten“, es liegt also kein Ermessen dazwischen. Wie hoch sie ist, hängt allein an deinem festgestellten GdS: Das Gesetz nennt für jede Stufe einen festen Monatsbetrag, und diese Beträge steigen jedes Jahr zum 1. Juli im selben Maß wie die Renten. Sag uns deinen GdS, dann nennen wir dir den Betrag, der für deine Stufe im Gesetz steht. Bei einem GdS von 100 kommen 20 Prozent dazu, wenn schwerste Schädigungsfolgen vorliegen — ob sie vorliegen, entscheidet die Versorgungsverwaltung, deshalb ist dieser Zuschlag in unserem Betrag nicht enthalten: Es können also 20 Prozent mehr sein, nie weniger. Wichtig: Unter einem GdS von 30 gibt es keine monatliche Entschädigungszahlung (dann kommen andere SGB-XIV-Leistungen in Betracht). Und wenn du dir die Zahlung als Abfindung auf einmal hast auszahlen lassen oder eine kapitalisierte Rente aus der Zeit vor 2024 läuft, nennen wir dir bewusst keinen Monatsbetrag — er hinge dann an deinem individuellen Kapitalbetrag, und den beziffert kein Gesetz.

Rechtsgrundlage

§ 83 SGB XIV
Gesetzestext nachlesen

Stand: 2026-07-14

Prüfen, ob sie für dich in Frage kommt

fundara im App Store laden — kostenlos. Die App fragt nach deiner Lage und zeigt dir, ob diese und welche weiteren Leistungen von Land, Bund und EU für dich in Frage kommen.

Schon installiert? Entschädigungszahlung (SGB XIV) in fundara öffnen.

fundara ist eine Informations- und Rechen-App und keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt eine Leistung — sie sagt nicht, ob sie dir zusteht. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Stelle.

Alle Leistungen im Überblick