Entlastungsbetrag
Pflege · Dein Alltag
Wer mit einem anerkannten Pflegegrad zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich (§ 45b SGB XI). Er gilt für alle Pflegegrade — also auch schon bei Pflegegrad 1. Das Geld ist zweckgebunden: Die Pflegekasse erstattet damit Aufwendungen für qualitätsgesicherte Entlastungsleistungen, etwa Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Betreuungs- und Haushaltshilfen). Es wird also nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Nachweis der Kosten erstattet; nicht ausgeschöpfte Beträge kannst du in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen. Wie viel du tatsächlich erhältst, hängt von deinen nachgewiesenen Aufwendungen bis zu dieser Obergrenze ab.
Rechtsgrundlage
§ 45b SGB XI
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Stand: 2026-07-07
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