Empfängnisverhütung (Kostenübernahme)
Gesundheit · Familie
Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel (z. B. Pille, Spirale, Hormonimplantat) übernimmt deine gesetzliche Krankenkasse, solange du das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet hast (§ 24a SGB V) — du zahlst nur die gesetzliche Zuzahlung. Unabhängig vom Alter hast du außerdem Anspruch auf eine ärztliche Beratung zur Empfängnisregelung. Ab 22 Jahren trägst du die Kosten für Verhütungsmittel grundsätzlich selbst (Ausnahmen bei bestimmten Sozialleistungen möglich). Es handelt sich um eine Sachleistung der Kasse, kein ausgezahltes Geld.
Rechtsgrundlage
§ 24a SGB V
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Stand: 2026-07-14
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