ElterngeldPlus
Familie · Geburt
ElterngeldPlus ist die längere, flexiblere Variante des Elterngeldes (§ 4 BEEG): Statt eines Monats Basiselterngeld bekommst du zwei Monate ElterngeldPlus. Pro Monat ist es höchstens halb so hoch wie das Basiselterngeld, das dir zustünde, wenn du während des Bezugs gar nichts verdienen würdest (§ 4a Abs. 2). Genau das ist der Clou: Arbeitest du in Teilzeit, wird dein Verdienst nicht doppelt angerechnet — unterm Strich bleibt oft mehr als mit Basiselterngeld. Bezogen werden kann es bis zur Vollendung des 32. Lebensmonats deines Kindes, allerdings nur, solange es ab dem 15. Lebensmonat lückenlos in aufeinanderfolgenden Lebensmonaten von mindestens einem Elternteil in Anspruch genommen wird; eine Lücke beendet den Anspruch. Bei Frühgeburten verschieben sich die Monatsgrenzen zu deinen Gunsten. Die Höhe hängt von deinem Einkommen vor der Geburt ab (Basiselterngeld 65–100 % des wegfallenden Nettos, mit Mindest- und Höchstbetrag) — einen festen Betrag gibt es daher nicht. Antrag bei der Elterngeldstelle.
Rechtsgrundlage
§ 4 BEEG
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Stand: 2026-07-14
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