Deutschlandstipendium
Bildung · Dein Weg
Das Deutschlandstipendium fördert begabte und leistungsstarke Studierende an teilnehmenden Hochschulen mit 300 € im Monat (150 € von privaten Förderern, 150 € vom Bund). Es wird einkommensunabhängig vergeben, muss nicht zurückgezahlt werden und wird nicht auf BAföG oder andere Sozialleistungen angerechnet — Ausnahme: beim Wohngeld zählt es zur Hälfte. Ausgewählt wird nicht nur nach Noten, sondern auch nach gesellschaftlichem Engagement und persönlichen Umständen (z. B. familiäre Herkunft). Ob deine Hochschule teilnimmt und wer gefördert wird, entscheidet die Hochschule selbst in einem ausgeschriebenen Auswahlverfahren — ein Rechtsanspruch besteht nicht (höchstens 8 % der Studierenden je Hochschule). Ein Punkt, der leicht untergeht: Wenn du aus der Hochschule heraus gründen willst, schließt das EXIST-Gründungsstipendium eine zeitgleiche Kombination mit einem anderen Stipendium aus — und das Deutschlandstipendium ist eines. Beides zur selben Zeit geht also nicht; nacheinander schon. Erster Schritt: das Deutschlandstipendium-Büro bzw. die Website deiner Hochschule.
Rechtsgrundlage
Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) v. 21.07.2010, §§ 2–5, 11
Gesetzestext nachlesen
Stand: 2026-07-06
Prüfen, ob sie für dich in Frage kommt
fundara im App Store laden — kostenlos. Die App fragt nach deiner Lage und zeigt dir, ob diese und welche weiteren Leistungen von Land, Bund und EU für dich in Frage kommen.
Schon installiert? Deutschlandstipendium in fundara öffnen.
fundara ist eine Informations- und Rechen-App und keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt eine Leistung — sie sagt nicht, ob sie dir zusteht. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Stelle.