Beratungshilfe
Recht · Beratung
Du hast ein rechtliches Problem außerhalb eines Gerichtsverfahrens — etwa Ärger mit dem Vermieter, einer Behörde oder wegen Schulden —, kannst dir aber keine anwaltliche Beratung leisten? Dann gibt es Beratungshilfe: rechtliche Beratung und, wenn nötig, Vertretung. Voraussetzung ist, dass du die Kosten nach deinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kannst (Maßstab wie bei der Prozesskostenhilfe ohne Eigenanteil), dir keine andere zumutbare Hilfe zur Verfügung steht und die Wahrnehmung deiner Rechte nicht mutwillig ist (§ 1 BerHG). Du zahlst dann höchstens eine geringe Eigenbeteiligung an die Anwältin/den Anwalt. Beantragen kannst du Beratungshilfe beim Amtsgericht deines allgemeinen Gerichtsstands (in der Regel dein Wohnort, ohne festen Wohnsitz dein Aufenthaltsort) — oder du gehst direkt zur Anwältin/zum Anwalt, die/der den Antrag anschließend stellt. Für einen Rechtsstreit vor Gericht ist stattdessen die Prozesskostenhilfe da.
Rechtsgrundlage
§ 1 BerHG
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Stand: 2026-07-07
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