Aufstiegs-BAföG (AFBG)
Weiterbildung · Dein Aufstieg
Für die Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister, Fachwirt, Techniker): Der Staat übernimmt 50 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss (bis 7.500 €), den Rest gibt es als günstiges KfW-Darlehen — bei bestandener Prüfung wird die Hälfte davon erlassen. Spätestens bis zum Ende der Fortbildung beantragen (§ 19 AFBG) — je früher, desto besser.
Rechtsgrundlage
§§ 2, 12 AFBG
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Stand: 2026-01-01
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