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Altersrente für langjährig Versicherte

Alter · Deine Ruhe

Wer mindestens 35 Versicherungsjahre (Wartezeit) zusammenbekommt, kann die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen (§ 36 SGB VI). Abschlagsfrei ist sie zur Regelaltersgrenze (67 Jahre, für ältere Jahrgänge niedriger). Ein vorzeitiger Bezug ist bereits ab 63 Jahren möglich — dann aber mit einem dauerhaften Abschlag von 0,3 % je Monat des früheren Rentenbeginns. In die 35 Jahre zählen neben Beitragszeiten auch viele Anrechnungs-, Berücksichtigungs- und Ersatzzeiten (z. B. Kindererziehung). Die genaue Höhe und die für dich geltende Altersgrenze klärt die kostenlose Kontenklärung der Deutschen Rentenversicherung.

Rechtsgrundlage

§ 36 SGB VI
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Stand: 2026-07-07

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