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Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Alter · Deine Ruhe

Wer besonders lange versichert war — mindestens 45 Jahre Wartezeit — kann diese Altersrente ohne Abschlag früher als die Regelaltersrente beziehen (§ 38 SGB VI, oft „Rente mit 63“ genannt). Die abschlagsfreie Altersgrenze liegt für ab 1964 Geborene bei 65 Jahren (§ 38); für Jahrgänge bis 1952 lag sie bei 63 und wird für die Jahrgänge 1953–1963 stufenweise angehoben (Vertrauensschutz § 236b, bis 64 Jahre 10 Monate für Jahrgang 1963). Einen abschlagsbehafteten früheren Bezug gibt es hier nicht — man kann sie nur zur jeweiligen (abschlagsfreien) Altersgrenze beginnen. In die 45 Jahre zählen bestimmte Zeiten (u. a. viele Beitrags- und Berücksichtigungszeiten), aber z. B. nicht Zeiten des Arbeitslosengeld-II-Bezugs. Die für dich geltende Altersgrenze und die Wartezeit klärt die kostenlose Kontenklärung der Deutschen Rentenversicherung.

Rechtsgrundlage

§ 38 SGB VI
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Stand: 2026-07-07

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