Beitragszuschuss der landwirtschaftlichen Alterskasse
Arbeit · Selbstständig
Landwirtinnen und Landwirte sind nicht in der Deutschen Rentenversicherung, sondern in der landwirtschaftlichen Alterskasse pflichtversichert — und wer dort ein kleines Einkommen hat, zahlt den Beitrag nicht allein: Die Alterskasse gibt einen Zuschuss, der die Beitragslast um bis zu 60 Prozent senken kann, ohne dass deine späteren Rentenansprüche dadurch kleiner werden. Finanziert wird er vollständig vom Bund aus Steuermitteln. Der Zuschuss gilt auch für die Beiträge deiner mitarbeitenden Familienangehörigen; für sie beträgt er die Hälfte deines eigenen Zuschusses. Die Schwelle: Dein jährliches Einkommen muss unter 60 Prozent der Bezugsgröße liegen — im Jahr 2026 sind das 28.476 Euro. Gerechnet wird dabei das Einkommen von dir und deinem nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner zusammen und dann jedem zur Hälfte zugerechnet, unabhängig davon, wie es steuerlich oder güterrechtlich aufgeteilt ist. Je niedriger das Einkommen, desto höher der Zuschuss: Bis zu 30 Prozent der Bezugsgröße sind es 60 Prozent des Beitrags, darüber sinkt er linear. Für 2026 nennt die SVLFG einen Höchstzuschuss von bis zu 195 Euro im Monat — das ist ein Ausgangswert für den günstigsten Fall, keine Zusage für deinen. Und der Punkt, an dem Geld verloren geht: Der Zuschuss wirkt nur dann ab dem Monat, in dem du die Voraussetzungen erfüllst, wenn du ihn innerhalb von drei Kalendermonaten beantragst. Danach gibt es ihn erst ab dem Monat der Antragstellung.
Rechtsgrundlage
§§ 1, 32, 33, 34 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Gesetzestext nachlesen
Stand: 2026-08-25
Prüfen, ob sie für dich in Frage kommt
fundara im App Store laden — kostenlos. Die App fragt nach deiner Lage und zeigt dir, ob diese und welche weiteren Leistungen von Land, Bund und EU für dich in Frage kommen.
Schon installiert? Beitragszuschuss der landwirtschaftlichen Alterskasse in fundara öffnen.
fundara ist eine Informations- und Rechen-App und keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt eine Leistung — sie sagt nicht, ob sie dir zusteht. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Stelle.