Aktivierung & berufliche Eingliederung (AVGS)
Arbeit · Vermittlung
Die Agentur für Arbeit (oder das Jobcenter) kann dich bei Maßnahmen unterstützen, die dich wieder an den Arbeitsmarkt heranführen (§ 45 SGB III): Bewerbungstrainings, Coaching, Kompetenzfeststellung, Praktika/Erprobung im Betrieb oder Hilfe beim Schritt in die Selbständigkeit. Oft bekommst du dafür einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), mit dem du dir einen zugelassenen Anbieter selbst aussuchst — etwa eine private Arbeitsvermittlung oder eine Maßnahme bei einem Bildungsträger. Das ist eine Ermessensleistung (kein fester Rechtsanspruch); ob und in welchem Umfang gefördert wird, entscheidet die Vermittlungsfachkraft nach deiner Situation. Für dich ist die Maßnahme kostenfrei.
Rechtsgrundlage
§ 45 SGB III
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Stand: 2026-07-14
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